• KEIN GELD FÜR MENSCHENRECHTSVERLETZUNGEN
    JETZT HANDELN:
  • Gewalt, Elend und Tod sind an den EU-Aussengrenzen trauriger Alltag geworden. Flüchtende aus Kriegsgebieten werden verprügelt, ausgeraubt und zurückgeschickt. Eine zentrale Rolle spielt dabei Frontex. Die umstrittene europäische Grenz- und Küstenwache soll jetzt ausgebaut werden – mit mehr Geld aus der Schweiz. Das Parlament will neu 61 statt wie bisher 14 Millionen pro Jahr für Frontex bezahlen. Wir fordern: Kein Geld für Menschenrechtsverletzungen! Für den Sammelstart des Referendums suchen wir 5’000 engagierte Personen, hilfst du auch mit?

  • PETITION IM NATIONALRAT MIT 108 ZU 82 STIMMEN ABGELEHNT

    ES WAR NICHT MAL KNAPP
     

    Ein dunkler Tag für die sogenannte «humanistische Tradition» der Schweiz
    Unsere Endbemühungen haben sich nicht gelohnt. Vielmehr sind wir auf Ablehnung gestossen. Diese Ablehnung im Parlament hat sich heute (1.10.21) nicht nur bei der Verweigerung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen auf der Flucht gezeigt. Der Nationalrat hat in der selben Stunde dem Ausbau des Budgets der europäischen Grenzschutzagentur Frontex von heute 14 Millionen auf 61 Millionen Franken zugestimmt.

    Eine Stimmung, mit welcher wir auch in den letzten Wochen konfrontiert wurden, wird deutlich: Das unangenehme Thema soll möglichst irgendwo anders hin verlagert werden. Zur Problemlösung wird mehr Personal stärker bewaffnet.

    Diese Realität macht uns traurig. Gleichzeitig sind wir unglaublich dankbar, für die zahlreichen Unterstützenden der Petition. Wir werden bestimmt nicht aufhören, weitere Möglichkeiten hin zu einer würdevollen Migrationspolitik zu prüfen

  • WIR SIND ENTTÄUSCHT

    über die Rückmeldung des Bundesrats.

     

     

    Der Bundesrat geht überhaupt nicht auf unsere Kernforderung, 200 Kinder und Jugendliche ohne familiären Bezug zur Schweiz aufzunehmen, ein. Stattdessen verweist er auf die 23 Minderjährigen mit Familienbezug, welche nun in der Schweiz ein Asylverfahren erhalten. Dabei handelt es sich, wie wir in der Petition betonten, um eine Dublin-Verplichtung. Und nicht eine humanitäre Geste, wie dies von Bundesrat und SEM immer wieder gerne verpackt wird.

    Darüber sind wir sehr enttäuscht, vor allem auch, weil die am 21.05.2020 erschienene Reportage «Wo bleibt das Kindeswohl?» zeigt, dass auch die Dublin-Verpflichtungen nur halbwegs eingehalten werden.

     

    Die Recherche von Barbara Heuberger zeigt auf bewegende Art und Weise auf, dass die Verbindung zwischen den griechischen und Schweizer Behörden beunruhigenderweise nicht funktioniert: Seit Monaten versucht ein afghanischer Vater, seinen 12-järhigen Sohn vom Flüchtlingslager Moria auf Lesbos zu sich zu holen. Erfolglos. Der Bund will, dass die griechischen Behörden das Kind zuerst registrieren. Doch das scheint unmöglich zu sein.

     

    In Bezug auf diese Situation schreibt Gattiker: «Falls das SEM zudem selber, beispielsweise von Angehörigen in der Schweiz, über den Aufenthalt einer unbegleiteten minderjährigen Person in Griechenland erfährt, informiert es die zuständigen griechischen Behörden darüber, damit diese ein entsprechendes Gesuch stellen können.»

     

    Daraus wird klar: Die überforderten griechischen Behörden tragen die Verantwortung darüber, dass sich ein 12-jähriges Kind seit über einem halben Jahr unter absolut prekärsten Bedingungen im Flüchtlingscamp Moria durchkämpft - während der Vater hier in der Schweiz alles versucht, sein Kind zu sich zu holen. Die von Gattiker beschriebene Praxis bindet dem Vater auf schreckliche Art die Hände und er ist dagegen machtlos.

     

    Weiter im Brief:

    «Wir sind der Überzeugung, dass wir so denjenigen Kindern und Jugendlichen eine Chance geben können, die bereits einen Anknüpfungspunkt in der Schweiz haben.»

     

    Wir sind hingegen der Überzeugung, dass dieses System nicht befriedigend funktioniert. Umso mehr erwarten wir vom Bundesrat, dass unser Anliegen einer humanitären Geste als solche zur Kenntnis genommen wird. Wir fordern weiterhin, dass mindestens 200 Kinder und Jugendliche ohne Familienbezug in der Schweiz ein faires Asylverfahren erhalten.

     

    Wir fühlen uns mit dieser Antwort nicht ernst genommen. Sie erhebt in uns ernsthafte Zweifel über den Sinn des basisdemokratischen Instruments der Petition. Wir versuchen nun unsere Empörung in konstruktive Kanäle zu leiten und weiterhin, vorerst auf dem parlamentarischen Weg, den Druck auf den Bundesrat zu halten.

  • Wir können handeln.

  • PETITIONSTEXT

    Petition für die Veranlassung der Einreise von 200 unbegleiteten Kindern und Jugendlichen - unabhängig von familiären Verbindungen in die Schweiz - zwecks Durchführung des Asylverfahrens

    Tausende unbegleitete Kinder und Jugendliche leben ohne jegliche Unterstützung in der Hoffnungslosigkeit der Flüchtlingslager auf den griechischen Ägäis Inseln. Karin Keller-Sutter anerkannte diese humanitäre Krise am Freitag, 24.01.2020, offiziell an und gab bekannt, dass die Schweiz plane, minderjährige Flüchtlinge aus Griechenland zu übernehmen. Vorgesehen sind jedoch nur Kinder und Jugendliche mit familiärem Bezug zur Schweiz. Dazu ist die Schweiz aber wegen der prekären Bedingungen in Griechenland gemäss Dublin-Verordnung Artikel 6 und 8 ohnehin verpflichtet. Die Unterzeichnenden fordern Bundesrätin Karin Keller-Sutter daher auf, eine echte Geste der Humanität zu zeigen und die Einreise von 200 unbegleiteten Kindern und Jugendlichen zu veranlassen. In der Schweiz sollen sie angemessenen Schutz erhalten.
     

     

    Wir fordern:

     

    1. Der Bundesrat veranlasst - zwecks Durchführung des Asylverfahrens - die Einreise von 200 unbegleiteten Kinderflüchtlingen in die Schweiz - unabhängig von ihrem familiären Bezug zur Schweiz.
    2. Der Bundesrat trifft die Auswahl der unbegleiteten Kinderflüchtlingen nach Kriterien der Vulnerabilität (wie bspw. dem Alter) und legt dar, wie die Einreise in die Schweiz zu gestalten ist.
    3. In der Schweiz ist den unbegleiteten Kinderflüchtlingen eine kindsgerechte Unterbringung, Betreuung und Vertretung sowie ein faires Asylverfahren zu gewähren.

     

     

    Warum es die Hilfe der Schweiz braucht

     

    Die Situation in Griechenland ist für Kinderflüchtlinge unhaltbar. Über 5200 Kinder und Jugendliche leben zurzeit ohne Begleitung einer erwachsenen Bezugsperson unter äusserst prekären Bedingungen in Flüchtlingslagern wie Moria (Lesbos) auf den Ägäis Inseln in Griechenland. Die Lager sind massiv überbelegt und die Lebensbedingungen sind verheerend. Im Lager Moria auf Lesbos, das ursprünglich als Militärlager für 2'800 Personen angelegt wurde, lebten Ende 2019 im und um das Lager ungefähr 19'000 Personen. Über 40% aller Flüchtlinge in Moria sind Kinder, mehr als 1000 dieser Kinder und Jugendlichen sind ohne Begleitung ihrer Eltern und leben dort unter diesen Bedingungen ohne adäquate Unterbringung sowie ohne fachgerechte Betreuung und Vertretung.

     

    Karin Keller-Sutter anerkennt und bestätigt diese humanitäre Krise und die Notwendigkeit zu handeln. Die Unterzeichnenden begrüssen den Aktionsplan, den Karin Keller-Sutter für Griechenland verspricht. Auch die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen mit familiärem Bezug in die Schweiz hilft, die Situation einiger Kinderflüchtlinge zu verbessern. Die Übernahme dieser Kinder mit Familienbezug in die Schweiz ist jedoch ohnehin verpflichtend, soweit es dem Wohl des Kindes dient (vgl. Dublin Abkommen Art. 6 und 8). Neben diesem Tätigwerden ist es aber dringend notwendig, auch anderen unbegleiteten Kindern und Jugendlichen im Elend der Flüchtlingscamps Schutz zu gewähren. Daher ist eine zusätzliche humanitäre Geste angezeigt und eine Auswahl von 200 Kinderflüchtlingen nach Kriterien der Vulnerabilität zu treffen.

     

    In der Schweiz ist die Infrastruktur vorhanden. Im Rahmen des neuen beschleunigten Asylverfahrens (in Kraft seit 1. März 2019) und der damit verbundenen Errichtung der Bundesasylzentren wurden spezielle Unterbringungsplätze für unbegleitete minderjährige Asylsuchende eingerichtet. In diesem Zusammenhang ist seit dem 1. Januar 2020 das neue und verbesserte Konzept zur Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen eingeführt worden, um den besonderen Bedürfnissen von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen bestmöglichst gerecht zu werden. Hinzu kommt, dass die Asylzahlen in der Schweiz auf dem tiefsten Stand seit 2009 sind, während die Anzahl der Schutzsuchenden an den Schengen-Aussengrenzen massiv ansteigt und das Asylsystem überfordert.

     

    Kinder ohne Eltern auf der Flucht sind besonders verletzlich und benötigen besonderen Schutz. Sie haben gemäss der UNO-Kinderrechtskonvention spezielle Rechte. In Griechenland hingegen befinden sie sich aufgrund der langjährigen Überlastung des Landes sowie der fehlenden Strukturen in einer äusserst prekären Situation - die UNO-Kinderrechtskonvention kann nicht eingehalten werden. Die dort fehlende kindsgerechte Unterbringung, Betreuung und Vertretung sowie fehlende Schutz- und Förderungsmechanismen können bei den betroffenen Kindern zusätzliche Traumata auslösen und sich negativ auf ihre Entwicklung auswirken.

     

    Die Gründe, weshalb Kinder und Jugendliche von ihren Eltern bzw. Sorgeberechtigten getrennt und damit unbegleitet nach Europa geflüchtet sind, sind unterschiedlich. Viele von ihnen haben beispielsweise ihre Eltern im Krieg oder auf der lebensgefährlichen Flucht verloren, andere wurden durch kriminelle Schlepperbanden gewaltsam von ihren Eltern getrennt. Jedes einzelne dieser Kinder ist jedoch aufgrund fehlender Begleitung den unzähligen Gefahren, die eine Flucht mit sich bringt, noch stärker ausgesetzt: Es drohen ihnen etwa Misshandlungen, sexuelle Übergriffe, physische und psychische Gewalt oder Zwangsarbeit. Nicht selten verschwinden Kinder und Jugendliche aus den überfüllten griechischen Lagern in die Hände von Menschenhändlern, ohne dass ihr Verschwinden polizeilich nachverfolgt wird. Es ist keine Frage, dass durch die Einreise in die Schweiz diesen unbegleiteten Minderjährigen mehr Schutz geboten werden kann. Auch kann ihnen ein faires Asylverfahren und die entsprechende Unterbringung, Betreuung und Vertretung gewährt werden. Deshalb ist es an der Zeit, dass die Schweiz handelt und mehr tut, als nur das Dublin Abkommen einzuhalten.

  • Gestrandet auf der Insel

    Wir können handeln.

  • Spenden für den Endspurt:

    IBAN: CH03 0077 0254 1688 4200 1

  • Testimonials

    Im Herbst 2015 habe ich Schicksale von Menschen auf der Flucht hautnah erlebt. Die prekäre Situation von damals ist bis heute stetig schlimmer geworden. Mir wird schlecht, wenn ich mir vorstelle, dass Corona nun diese Camps erreicht. Wir dürfen dieses Leid nicht ausblenden und müssen Verantwortung übernehmen.​

    KNACKEBOUL, Künstler, Entertainer, Aktivist.

    «Kinder und Jugendliche auf der Flucht sind ohne Begleitung ihrer Eltern in Griechenland unzähligen Gefahren ausgesetzt: Es kommt zu Misshandlungen, sexuellen Übergriffen, physischer und psychischer Gewalt. Das Verschwinden von Minderjährigen aus den Flüchtlingslagern wird oftmals nicht polizeilich nachverfolgt. Es wird von Zwangsarbeit und gar von Kinderprostitution berichtet. Solche Zustände in Europa sind inakzeptabel. Auch die Schweiz muss hier Verantwortung übernehmen.»

    Yvonne Feri, Nationalrätin, Präsidentin Stiftung Kinderschutz Schweiz

    «Wir dürfen ja weiterhin unsere Situation in der Corona-Krise beklagen, sollten aber auch Empathie für diejenigen aufbringen, denen es nun wirklich am dreckigsten geht: die Kinder und Jugendlichen in den prekär überlasteten Flüchtlingscamps. Lasst uns 200 Kinder sofort aufnehmen!»

    Viktor Giacobbo, Satiriker

    «Die Situation in Griechenland ist unhaltbar. Es braucht die Unterstützung aller europäischen Länder und die Petition fordert von der Schweiz ein dringend nötiges Zeichen der Solidarität. Den Worten müssen Taten folgen.»

    Fabian Molina, Nationalrat

    «Die prekäre Situation auf den Ägäis Inseln fordert unsere solidarische Unterstützung. Kindern und Jugendlichen stehen gemäss der Kinderrechtskonvention besondere Rechte zu. Die Schweiz mit ihrer humanitären Tradition sollte unbedingt Kinderflüchtlingen den notwendigen Schutz bieten.»

    Sibel Arslan, Nationalrätin, Juristin

    «Face à la situation catastrophique des mineurs non accompagnés dans les camps de réfugiés en Grèce, l’indignation ne suffit plus. Il faut agir concrètement. C’est possible en accueillant 200 mineurs non accompagnés en Suisse.»

    Carlo Sommaruga, Conseil des États, Avocat

    «Allein auf Lesbos sitzen unter unsäglichen Bedingungen rund 19'000 Flüchtlinge fest, unter ihnen mehr als 1000 unbegleitete Kinder. Gleichzeitig vermelden die Schweizer Asylbehörden Ende Januar die tiefsten Asylgesuchzahlen seit 2007. Die Aufnahme von 200 Kinderflüchtlingen aus Griechenland müsste unter diesen Umständen eigentlich selbstverständlich sein.»

    Amnesty International Schweiz

    «Flucht ist eine enorme psychische und physische Belastung. Alle Personen bedürfen mehr Schutz und Unterstützung, insbesondere Kinder, die die Zukunft unserer Gesellschaften in sich tragen.»

    Solinetz Basel

    «Die Übernahme der unbegleiteten Kinderflüchtlinge mit Familienbezug zur Schweiz - wie sie Karin Keller-Sutter angekündigt hat - ist, sofern es dem Wohl des Kindes dient, eine Verpflichtung aus dem Dublin Abkommen.»

    Katarina Socha, Juristin im Asyl- und Ausländerrecht.

    «Ein Zeichen der Humanität, ein Zeichen der Solidarität, ein Vorbild: Die Berichte über die Zustände in Lagern für Geflüchtete auf den griechischen Inseln sind furchtbar und schockierend. Es ist Zeit, dass die Schweiz aktiv wird, sich solidarisch zeigt und ein Vorbild wird, indem sie 200 unbegleitete Kinder und Jugendliche in die Schweiz holt.»

    Jeans for Jesus, Indie-Pop-Band

  • «Es ist einfach human, so etwas zu tun»

    Artikel über die Petition im Langenthaler Tagblatt vom 21. Februar 2020 (nur mit Abo).

    «Er hätte in Syrien nicht überlebt»

    Hassan ist 11 Jahre alt. Geboren in Syrien. Als er seine Heimat verlassen musste, lag sein Vater im Sterben, seine Mutter blieb bei ihm. Sein Vater sei mittlerweile tot, von der Mutter kein Lebenszeichen.

    ZEIT ONLINE, 11.02.2020

    unsere Medienmitteilung

    vom 27.01.2020

    Albtraum Moria

    PRO ASYL, 24.01.2020

    Wo bleibt das Kindeswohl?

    Seit Monaten versucht ein afghanischer Vater, seinen minderjährigen Sohn vom Flüchtlingslager Moria auf Lesbos zu sich zu holen. Erfolglos. Der Bund will, dass die griechischen Behörden das Kind zuerst registrieren. Doch das scheint unmöglich zu sein.

    Von Barbara Heuberger (Text) und Florian Bachmann (Foto), in der WOZ.

  • Über uns

    Katarina Socha ist hauptberuflich Rechtsvertreterin von Erwachsenen und Kindern im Asyl- und Ausländerrecht. Sie hat im Jahr 2016 mehrere Monate auf Lesbos im Einsatz für geflüchtete Menschen verbracht und weiss über die prekäre Situation auf den ägäischen Inseln aus erster Hand Bescheid. Auch Marco Piffaretti hat im Winter 2015/16 als Freiwilliger in einem Flüchtlingscamp auf Lesbos gearbeitet. Er ist Masterstudent in European Global Studies und Spezialist für Kampagnen. Jacqueline Schmid ist Gymnasiallehrerin mit einem grossen Interesse an gesellschaftspolitischen Themen und ist verantwortlich für eine klare Sprache und strukturierte Texte.

  • Wir bleiben in Kontakt

    Wir freuen uns über Rückmeldungen und Unterstützung aller Art!

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    Basel, 14.05.2020
    Quelle: SwissAnwalt